Liebe Patientinnen,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen, über die wir Sie hier informieren wollen:
Hintergrund
Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Pappilomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen werden berücksichtigt. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln.
Was ändert sich für Sie?
- Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
- Ab dem 35. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
- Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.
Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Unser Angebot
- Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss durch.
- Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP-Untersuchung wünschen, ist die möglich, aber als Individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.