Untersuchungen, die nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen für Ihre Vorsorge und Ihre Gesundheit sinnvoll sind, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Die Höhe der Preise für individuelle Gesundheitsleistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie können die Preise einem gesonderten Merkblatt entnehmen, bzw. sich bei uns gerne persönlich informieren.
Wenn Sie dazu Fragen haben, erklären wir Ihnen die einzelnen Untersuchungen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ersttrimesterscreening / Nackentransparenzmessung
Zwischen der 12. und 14. SSW kann auf Wunsch eine Nackentransparenzmessung per Ultraschall durchgeführt werden. In Kombination mit einer Blutuntersuchung wird eine genauere Risikoabschätzung vorgenommen, ob Ihr Kind von chromosomalen Störungen aber auch Erkrankungen wie Herzerkrankungen/-fehler betroffen sein könnte. Die Untersuchung stellt keine Gefährdung für Mutter und Kind dar. Für diese zeitaufwendige Untersuchung ist ein gesonderter Termin in einer Praxis für Pränataldiagnostik notwendig.
Infektionsdiagnostik in der Schwangerschaft
Manche Erkrankungen wie z. B. Röteln, Keuchhusten und Windpocken können durch rechtzeitige Impfung vor der Schwangerschaft verhindert werden. Bei anderen Infektionen hilft eine Titerbestimmung (vor und während der Schwangerschaft) Ihr Infektionsrisiko abzuschätzen bzw. Neuinfektionen frühzeitig zu erkennen. Die Toxoplasmose wird z.B. über Katzenkot oder Genuss von rohem Fleisch übertragen, die Listeriose vorwiegend über Rohmilchprodukte und die Zytomegalie und Ringelröteln über infizierte Sekrete. Wichtig ist hier eine entsprechende Umstellung der Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten um eine Infektion weitgehend zu vermeiden. Um die Schwangerschaft für Sie und Ihr Baby möglichst sicher zu gestalten, führen wir routinemässig bei allen Schwangeren ein Screening auf Chlamydien und Hepatitis B durch. Ausserdem empfehlen wir einen vaginalen Abstrich auf B-Streptokokken ca. in der 36. SSW vornehmen zu lassen. B-Streptokokken können während der Geburt auf Ihr Baby im Geburtskanal übertragen werden und eine Infektion bei Ihrem Neugeborenen bedingen. Ist der Abstrich auf B-Streptokokken positiv, vermerken wir dieses Ergebnis im Mutterpass und Sie erhalten in der Klinik unter der Geburt eine antibiotische Therapie, um Ihr Kind zu schützen. Diese Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse leider nicht übernommen. Wir beraten Sie gern, welche Untersuchung bei Ihnen sinnvoll ist.